Allgemeine Geschäftsbedingungen Diagraf GmbH

1. Vertragsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Diagraf GmbH, nachfolgend Diagraf GmbH genannt, und dem Auftraggeber, welcher die Dienste von Diagraf GmbH in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

2. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis

Diagraf GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. Diagraf GmbH verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Auftraggebers ausgerichtete Tätigkeit. Diagraf GmbH erbringt folgende Arbeiten im Bereich Grafik Design:

a. Auftragsvorbereitung und Auftragsplanung

b. Recherchen, Skizzen, Konzeption und Entwurf

c. Detailgestaltung und Ausführung

d. Realisation und Produktionsüberwachung

3. Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber unterstützt Diagraf GmbH bei der Erbringung der vereinbarten Arbeiten, anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Auftraggebers entstehender Mehraufwand wird von Diagraf GmbH in Rechnung gestellt.

4. Externe Arbeiten

Für die Arbeiten von Dritten in den Bereichen Text, Produktion, Druck, Programmierung, Fotografie, Film u.ä. arbeitet Diagraf GmbH mit unabhängigen, projektspezifisch ausgewählten Spezialisten zusammen. Diagraf GmbH handelt gegenüber Dritten üblicherweise im Namen des Auftraggebers. Diese Drittarbeiten werden in unseren Kostenvoranschlägen als Drittleistung mitofferiert aber schlussendlich von den Anbietern direkt und separat verrechnet. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Auftraggebers. In Ausnahmefällen und auf Wunsch des Auftraggebers agiert Diagraf GmbH als GU.

5. Geistiges Eigentum

Sämtliche, immaterielle und materielle, von Diagraf GmbH geschaffene Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von Diagraf GmbH. Der Auftraggeber anerkennt die Urheberrechte seitens Diagraf GmbH. Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von Diagraf GmbH geschaffene Werke zu verwenden und/oder abzuändern oder zu verkaufen. Wenn mehrere Entwürfe oder Varianten ausgearbeitet wurden, verbleiben sämtliche Rechte an den Varianten und Entwürfen vollumfänglich bei Diagraf GmbH. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen oder weiterzugeben.

6. Nutzungsrechte

Wenn nicht anders vereinbart, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von Diagraf GmbH einzuholen und je nach Vereinbarung entsprechend zu entlöhnen. Bei langfristig genutzten Werbemitteln (Logos, Claims, Slogans, Erscheinungsbilder u.ä.) wird ein Nutzungshonorar gemäss Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von Diagraf GmbH hat eine Konventionalstrafe zur Folge.

7. Gewährleistung

Bei durch den Auftraggeber angelieferten Daten und Dokumenten, welche Diagraf GmbH zur Weiterbearbeitung dienen, geht Diagraf GmbH davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

8. Daten und Unterlagen

Diagraf GmbH bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen mindestens ein Jahr lang nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist Diagraf GmbH ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrungspflicht befreit. Die Produktionsdaten / offene Daten bleiben im Besitz von Diagraf GmbH und werden nicht weiter gegeben.

9. Offerten

Die auf Grund ungefährer Angaben erstellte Erstofferte gilt als Richtofferte und ist in den meisten Fällen kostenlos. In den Offerten nicht enthalten sind Autorkorrekturen. Diese werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Die Preisbindung der Offerten von Diagraf GmbH erlischt nach 60 Tagen. Die Arbeitsleistung wird in ganzen und halben Stunden verrechnet. Das erste Beratungsgespräch kostet nur 60 Minuten pro Stunde.

10. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.

11. Gut zur Produktion

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zur Produktion» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zur Produktion» kann auch via E-Mail erfolgen. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt Diagraf GmbH keine Haftung.

12. Autoren-Korrekturen

Autoren-Korrekturen sind vom Auftraggeber verursachte, nicht offerierte Zusatzarbeiten. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt. Autorkorrekturen werden separat ausgewiesen.

13. Belege

Von allen produzierten Arbeiten sind Diagraf GmbH drei Belege zu überlassen. Diagraf GmbH steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis zu verwenden und zu veröffentlichen.

14. Verrechnung und Mehrwertsteuer

Alle Offerten sind in Schweizer Franken gerechnet. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht anders vermerkt. Falls der Zeitaufwand eines Projektes 60 Tage übersteigt, hat Diagraf GmbH Anspruch auf Akontozahlungen (ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung).

15. Auftragsreduzierung oder -annulierung

Wird ein erteilter und begonnener Auftrag reduziert oder annulliert, hat Diagraf GmbH einen Anspruch auf den geleisteten Teil des vereinbarten Honorars. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat Diagraf GmbH Anspruch auf den vollen, vereinbarten Betrag. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die entstandenen Unkosten oder Vorarbeiten Dritter in vollem Umfang zu tragen.

16. Haftung

Die Haftung seitens Diagraf GmbH beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

17. Mängelrüge

Die von Diagraf GmbH erbrachten Arbeiten und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von fünf Arbeitstagen zu erfolgen.

18. Recht und Gerichtstand

Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Diagraf GmbH unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.